Allgemeine Geschäftsbedingungen für Angebote des Nationalen Institutes für Wissenschaftskommunikation gGmbH (nachfolgend: NaWik)
Das Angebot des NaWik richtet sich in erster Linie an Wissenschaftler:innen und sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, steht aber auch anderen Interessenten wie z.B. Öffentlichkeitsarbeiter:innen offen. Sofern nicht explizit anders vereinbart, werden alle Leistungen des NaWik auf Basis dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ erbracht. Im Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der Seminarvereinbarung werden gegebenenfalls die kunden- / projektspezifischen Ausprägungen definiert.
Beauftragung
- Das NaWik erstellt für jede Veranstaltung Vorschläge, aus welchen der/die Vertragspartner:in wählen kann und ein Angebot abgeben kann.
- Die Annahme dieses Angebots des/der Vertragspartner:in erfolgt durch die Auftragsbestätigung durch das NaWik in Textform.
- Der Vertrag kommt damit durch die Auftragsbestätigung oder Seminarvereinbarung des NaWik zustande.
Leistungsumfang
Verbindlich ist der in der Auftragsbestätigung bzw. Seminarvereinbarung beschriebene Leistungsumfang.
Leistungen des NaWik
Für die beschriebene Veranstaltung stellt das NaWik fachlich und methodisch-didaktisch qualifizierte Dozent:innen und – wenn nicht anders vereinbart – begleitende Unterlagen und ggf. Übungen für die Teilnehmer:innen zur Verfügung.
Mitwirkungsleistungen der/des Auftraggeber:in
Die/der Auftraggeber:in stellt dem NaWik die notwendige Infrastruktur in Form von geeigneten Räumlichkeiten, Arbeitsmaterialien und Geräten zur Verfügung, sofern die Veranstaltung nicht in den Räumlichkeiten und/oder den Arbeitsmaterialien und Geräten des NaWik durchgeführt wird.
Konditionen
Es gelten die Preise und Konditionen der Auftragsbestätigung bzw. der Seminarvereinbarung.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständig erbrachter Leistung. Es können Teilrechnungen vereinbart werden.
Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig. Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ist eine Aufrechnung möglich.
Kündigung / Stornierung / Umbuchung
Tritt die/der Vertragspartner:in von Teilen des Auftrages zurück oder storniert er/sie den Auftrag, so ist das NaWik grundsätzlich berechtigt – sofern nicht anders vereinbart- , bis zum Kündigungszeitpunkt angefallene Kosten / Aufwendungen sowie entgangene Einnahmen durch Personalreservierungen o. ä. bis zum vollen Auftragswert in Rechnung zu stellen.
Eine Ausnahme hiervon bilden ausdrücklich als „offene Seminare“ oder „Kompaktseminare“ bezeichnete Seminare. Bei diesen ist bis zu 2 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn eine Stornierung durch den/die Vertragspartner:in gegen eine Stornierungsgebühr von 50,– EURO je Teilnehmer:in möglich. Für Umbuchungen bei diesen offenen Seminaren durch den Vertragspartner fällt eine Gebühr von 50,– EURO je Teilnehmer:in an. Wird bei einem offenen Seminar zu einem Zeitpunkt kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn durch den Vertragspartner storniert, fällt die volle Teilnahmegebühr an.
Das NaWik behält sich vor, bestätigte Aufträge oder Teile von Aufträgen aus wichtigem Grund vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn abzusagen. Das NaWik ist in einem solchen Fall bemüht, dem/der Vertragspartner:in Alternativen anzubieten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Bei Absage oder Ausfall einer Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit des/der Dozent:in) können gegenüber dem NaWik keine Regressansprüche geltend gemacht werden.
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort wird zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem NaWik hinreichend vor Beginn der Veranstaltung abgestimmt. Eine, auch kurzfristige, Verlegung ist möglich, sofern die Anreise des/der Leistungserbringer:innen im Rahmen der normalen Arbeitszeitregelung möglich und die Leistungserbringung nicht gefährdet ist.
Haftung
Das NaWik haftet dem:der Auftraggeber:in gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, gleich aus welchem – rechtlichen – Grund. Die persönliche Haftung von NaWik Mitarbeiter:innen oder Unterauftragnehmer:innen, die als Erfüllungsgehilfen für das NaWik tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Das NaWik haftet nicht für mittelbare Schäden, z. B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn.
Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von diesem Ausschluss unberührt.
Für von Teilnehmer:innen / Auftraggeber:innen während einer Schulung eingebrachtes Material wird keine Haftung übernommen.
Da der Lernerfolg in wesentlichem Umfang vom Lernumfeld und den Teilnehmer:innen selber mitbestimmt wird (z. B. durch die entsprechenden Vorkenntnisse und die Bereitschaft zur Mitarbeit), kann das NaWik keine Garantie für den Lernerfolg übernehmen.
Besondere Pflichten des NaWik
- Das NaWik verpflichtet sich, Informationen – gleich welcher Art – über die Teilnehmer:innen sowie die Geschäfts- und / oder Betriebsinterna der Auftraggeber:innen vertraulich zu behandeln.
Copyright
Alle Rechte, auch an der Übersetzung, des Nachdruckes und der Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen oder Teilen daraus liegen – sofern keine anderen Angaben gemacht werden – beim NaWik. Kein Teil der Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von Seiten des NaWik in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder anderen Verfahren) weiterverarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentlichen Weitergabe benutzt werden – insbesondere nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung. Das während einer Veranstaltung zur Verfügung gestellte Audio- und Videomaterial darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden.
Sonstiges
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einem geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des anderen Teils.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien auf eine Ersatzbestimmung einigen, die der bisherigen Regelung nach Sinn und Zweck möglichst entspricht.
- Individuell getroffene und in Textform fixierte Vereinbarungen gehen diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vor.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an das NaWik ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer oder eine öffentlich-rechtliche Institution ist, Heidelberg.
Stand: 28.03.2022
Nationales Institut für Wissenschaftskommunikation gGmbH
Schloss-Wolfsbrunnenweg 33
69118 Heidelberg
Tel +49 721 60841654
Fax +49 721 60841651
nawik@nawik.de
Amtsgericht Mannheim, HRB 714655
Geschäftsführung: Beatrice Lugger